Was wir tun
Wir haben uns bis zum Inkrafttreten des KCanGs bestmöglich und von Beginn an anwaltlich begleitet auf die nun geltende Rechtslage vorbereitet. Bei der Erstellung aller unserer Dokumente, wie beispielsweise unserer Satzung oder unserer Gebührenordnung, wurden wir von einem auf CSCs spezialisierten Fachanwalt unterstützt. Im Resultat haben nun sowohl der Verein als Ganzes als auch unsere Mitglieder im Einzelnen ein rechtssicheres Fundament für den nicht kommerziellen Anbau und den Bezug von Cannabis.
Cannabis Social Clubs sind im Sinne des KCanGs als Anbauvereinigungen zu verstehen, in denen Cannabis gemeinschaftlich und eigenhändig angebaut werden darf. Unsere Mitglieder haben daher immer die Möglichkeit, beim Anbau selbst oder auch bei mit dem Anbau verbundenen Zuarbeiten mitzuwirken.
Bis es soweit ist, bauen wir unsere Anlage und nutzen die Zeit, Suchtpräventions- und Jugendschutzkonzepte zu entwickeln, den Verein mit Dachverbänden, Zulieferern und Laboren zu vernetzen, Mitglieder zu beraten und alle erdenklichen Vorbereitungen zu treffen, damit wir nach Erhalt der Anbaugenehmigung mit dem Anbau unseres Cannabis beginnen können.
Die Kosten
Wir erheben eine einmalige Aufnahmegebühr von 49,00€. Diese verwenden wir, um deine Mitgliedsakte zu erstellen und deinen Mitgliedsausweis zu produzieren. Hinzu kommt ein monatlicher Grundbeitrag von 10,00€, den wir gemäß des Vereinsrechts erheben müssen. Der Preis für das Cannabis ist pauschaliert und richtet sich nach der Bezugsmenge.
Die Ausgabe
Bei deinem ersten Besuch im Verein erhältst du deinen Mitgliedsausweis. Auf diesem werden keine Daten gespeichert, aber er weist dich mit Lichtbild und Mitgliedsnummer versehen als unser Vereinsmitglied aus. Du musst ihn und deinen Personalausweis immer dabeihaben, um Cannabis bei uns erhalten zu können. Nichtmitglieder können über uns kein Cannabis beziehen. Sie haben keinen Zugang zu unseren Räumlichkeiten, es sei denn, sie kommen um Vermehrungsmaterial zu erwerben oder Mitglied zu werden.