CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V.
seit dem 19.11.2024 lizenzierte Anbauvereinigung

Allgemeines zur Mitgliedschaft

Der CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. i.G. nimmt nur Mitglieder auf, die über 21 Jahre alt sind und bereits Cannabis konsumiert haben. Mitglied werden darf darüber hinaus auch nur, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und nicht Mitglied in einem anderen Verein mit ähnlichem Zweck ist. Alter und Wohnsitz sind dem Vorstand durch ein geeignetes Dokument nachzuweisen.

 


Die Aufnahme in den Verein ist durch Absenden des hierfür bereitgestellten Antragsformulars in elektronischer Form zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag, wobei eine Ablehnung nicht begründet werden muss. Im Falle der Zustimmung erhält das zukünftige Mitglied – ebenfalls elektronisch – neben dem entsprechenden Bescheid auch die Satzung des Vereins sowie die Gebührenordnung, in der alle Aspekte in Bezug auf Zahlungen an den Verein geregelt sind. Das zukünftige Mitglied hat nun die Möglichkeit, innerhalb von 10 Werktagen seine Mitgliedschaft durch Zahlung der einmaligen Aufnahmegebühr (z. Zt. 49,00 €) zu aktivieren sowie die Kenntnisnahme der o.g. per Mail zu bestätigen. Ist im vorgenannten Zeitraum der entsprechende Geldeingang auf dem Vereinskonto nicht verbucht, so verfällt der Anspruch auf Mitgliedschaft.

 

 


Sobald der Verein aufgrund der künftigen Rechtslage mit dem gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis beginnen kann, beteiligen sich alle Mitglieder an den hierdurch entstehenden Kosten durch Zahlung ihrer monatlichen Mitgliedsbeiträge. Diese sind unterteilt in einen Sockelbetrag (z. Zt. 10,00 €) sowie einen konsumabhängigen Anteil, der durch die bezogene Menge und die Sorte bestimmt wird. Näheres hierzu regelt ebenfalls die Beitragsordnung. Die Mindestdauer der Mitgliedschaft beträgt drei Monate, die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Im Falle des Austritts ist dieser dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären, die Frist hierfür beträgt vier Wochen zum Ende des Monats.
Jedes Mitglied des CSC Grüne Liebe Rhein-Neckar e.V. i.G. ist stets verpflichtet, sich gemäß der gültigen Rechtslage im Allgemeinen, des Cannabisgesetzes im Besonderen, zu verhalten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss aus dem Verein. Alle personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erhoben werden, unterliegen dem Datenschutz. Sie dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken verwendet werden.

 

 

 


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